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   FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03   

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FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03 (https://dejure.org/2003,8538)
FG Saarland, Entscheidung vom 04.08.2003 - 1 V 145/03 (https://dejure.org/2003,8538)
FG Saarland, Entscheidung vom 04. August 2003 - 1 V 145/03 (https://dejure.org/2003,8538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuervergünstigung für Kindergarten, Cafeteria, Kiosk

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Kindergarten und Cafeteria als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§§ 60, 65, 68 Nr. 1 b AO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung wegen unbilliger Härten im Steuerrecht; Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides; Steuerrechtliche Beurteilung des Betriebes von Cafeterien und Kiosken in Pflegeeinrichtungen; Cafeterien und ...

  • cox-steuerberatung.de

    §§ 60, 65, 68 AO
    Gemeinnützigkeit. Altenhilfe. Krankenhilfe. Behindertenhilfe. Zweckbetrieb. Kindergarten. Cafeteria.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 60; AO § 65; AO § 68
    Gemeinnützigkeit; Altenhilfe; Krankenhilfe; Behindertenhilfe; Zweckbetrieb; Kindergarten; Cafeteria; Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 1992-1997 sowie der Bescheide Einheitswert Betriebsvermögen auf den 1. Januar 1994-1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.04.1990 - I R 122/87

    Caf, eines gemeinnützigen Vereins ist kein Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Zudem tritt diese Versorgungseinrichtung in wirtschaftliche Konkurrenz zu anderen steuerpflichtigen gastronomischen Einrichtungen (§ 65 Nr. 3 AO; BFH BStBl. II 1990, 724).

    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - wie es Cafeterien und Kioske sind - ist hiernach nur dann steuerunschädlich, wenn er sich von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen lässt, vielmehr als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen ist (ständigen Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. April 1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659; vom 11. April 1990 I R 122/87, BStBl. II 1990, 724; vom 15. Oktober 1997 II R 94/94, BFH/NV 1998, 150).

  • FG Brandenburg, 25.11.1998 - 2 K 825/96

    Anfechtung von Gewerbesteuernessbescheiden; Beschwer bei Festsetzung des

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Die Entscheidung des FG Cottbus v. 25.11.1998, EFG 1999, 199 betreffe einen Fall, der mit den Verhältnissen des Streitfalls nicht einmal ansatzweise vergleichbar sei.

    Erst nach Vorlage entsprechender Aufzeichnungen sei in einem zweiten Schritt die Bedürftigkeit der Personengruppe zu prüfen (FG Cottbus EFG 1999, 199).

  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist zudem nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen (ständige Rechtsprechung des BFH; grundlegend: BFH vom 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; vom 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken brauchen nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH; grundlegend: BFH vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - wie es Cafeterien und Kioske sind - ist hiernach nur dann steuerunschädlich, wenn er sich von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen lässt, vielmehr als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen ist (ständigen Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. April 1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659; vom 11. April 1990 I R 122/87, BStBl. II 1990, 724; vom 15. Oktober 1997 II R 94/94, BFH/NV 1998, 150).
  • BFH, 21.07.1999 - I R 2/98

    Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Außerhalb der Satzung getroffene Vereinbarungen oder die Bezugnahme auf Regelungen in anderen Satzungen dürfen bei der Auslegung aber nicht berücksichtigt werden, da § 60 Abs. 1 AO eine Prüfungsmöglichkeit "aufgrund der Satzung" fordert (ständige Rechtsprechung des BFH s. z.B. BFH vom 21. Juli 1999 I R 2/98, BFH/NV 2000, 297; vom 10. November 1998 I R 95/97, BFH/NV 1999, 739).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist zudem nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen (ständige Rechtsprechung des BFH; grundlegend: BFH vom 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; vom 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 10.11.1998 - I R 95/97

    Formelle Satzungsmäßigkeit; GmbH

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Außerhalb der Satzung getroffene Vereinbarungen oder die Bezugnahme auf Regelungen in anderen Satzungen dürfen bei der Auslegung aber nicht berücksichtigt werden, da § 60 Abs. 1 AO eine Prüfungsmöglichkeit "aufgrund der Satzung" fordert (ständige Rechtsprechung des BFH s. z.B. BFH vom 21. Juli 1999 I R 2/98, BFH/NV 2000, 297; vom 10. November 1998 I R 95/97, BFH/NV 1999, 739).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken brauchen nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH; grundlegend: BFH vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 94/94
    Auszug aus FG Saarland, 04.08.2003 - 1 V 145/03
    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - wie es Cafeterien und Kioske sind - ist hiernach nur dann steuerunschädlich, wenn er sich von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen lässt, vielmehr als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen ist (ständigen Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. April 1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659; vom 11. April 1990 I R 122/87, BStBl. II 1990, 724; vom 15. Oktober 1997 II R 94/94, BFH/NV 1998, 150).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2009 - 2 K 423/04

    Investitionszulage für Segelyacht: Liebhaberei, Verbleibensvoraussetzung bei

    Dem Senat lagen zwei Bände Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsakten, zwei Bände Betriebsprüfungsakten, ein Band Investitionszulageakten, ein Band Körperschaftsteuerakten sowie die Gerichtsakten des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zu den Verfahren mit den Az.: 1 K 387/03 u. Az.: 1 V 145/03 vor.

    Der 1. Senat des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem die hiesige Klägerin und die hier streitige Yacht "X" betreffenden Beschluss im AdV-Verfahren v. 02.10.2003 z. Az. 1 V 145/03 (Bl. 115 d. BA. 1 V 145/03) die Vermietung der Segelyacht "X" als Liebhaberei qualifiziert (Bl. 124 d. BA. 1 V 145/03), weil die Antragstellerin die Vermietung "ohne ein betriebswirtschaftliches Konzept" aufgenommen habe.

    Der 1. Senat des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem die hiesige Klägerin und die hier streitige Yacht "X" betreffenden Beschluss im AdV-Verfahren v. 02.10.2003 z. Az. 1 V 145/03 (Bl. 115 d. BA. 1 V 145/03) die Vermietung der Segelyacht "X" als Liebhaberei qualifiziert (Bl. 124 d. BA. 1 V 145/03), weil die Antragstellerin die Vermietung "ohne ein betriebswirtschaftliches Konzept" aufgenommen habe.

    Mit den Beteiligten ist diese Frage, insbesondere auch die Kalkulation unter Berücksichtigung der beigezogenen Gerichtsakten z. Az. 1 V 145/03 und 1 K 387/03 in der mündlichen Verhandlung erörtert worden.

    Diese handschriftliche "Urkalkulation", die auf den 30.06.1991 datiert ist (Bl. 88 d. BA 1 V 145/03), hat die Klägerin erstmals nach fünf Jahren im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens vorgelegt und behauptet, dass diese später auf das neue Briefpapier übertragen worden sei.

    Dazu hat sie eine "eidesstattliche Erklärung" der Frau L vom 23.09.2003 vorgelegt (Bl. 79 d. BA. 1 V 145/03).

    Bereits der 1. Senat hat in seinem AdV-Beschluss vom 02.10.2003, z. Az. 1 V 145/03, darauf hingewiesen, dass die Klägerin nicht erläutert habe, wann und aus welchem Grund eine Übertragung der "Urkalkulation" auf das neue Briefpapier erfolgt sei.

  • VG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 K 268/06

    Gebührenfreiheit für Verbände der freien Wohlfahrtspflege

    Dass Altenheime grundsätzlich unter den Begriff der Wohlfahrtspflege fallen, wird im Allgemeinen angenommen (vgl. FG Saarland, Beschl. v. 04.08.2003 - 1 V 145/03 - zitiert in Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.2003 - L 17 U 54/02 -, zitiert in Juris).
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